Fossiliensteinbruch

in Altmannstein / Schamhaupten im Naturpark Altmühltal

1. Mai bis 31. Oktober, täglich von 9.00 - 18.00 Uhr



Fossiliensammler können sich in Altmannstein / Schamhaupten in einem öffentlichen Steinbruch auf die Suche nach wertvollen Versteinerungen begeben. Der Steinbruch liegt im östlichen Altmühljura, 500 m von Schamhaupten unweit der B 299 von Neustadt nach Beilngries. Die Anfahrt vom Ort ist gut beschildert und ein Parkplatz ist vorhanden. Der Steinbruch ist den ganzen Tag geöffnet und jedermann kostenlos zugänglich.

Entsprechende Werkzeuge (Hammer und Meißel) zum Brechen und Spalten der Platten, sowie auch Zeitungspapier zum Einwickeln und Transportieren Ihrer Funde sollten Sie mitbringen.

Das abgehobene Schichtpaket öffnet man vorsichtig durch gefühlvolles klopfen mit einem Hammer und einem flachen Meißel, der dabei an mehreren Stellen rings um die Platten angesetzt wird, damit sich die Platten vollständig voneinander trennen. Platten nicht zu sehr verkleinern. Mit einer Lupe entdeckt man oft kleine, seltene Fossilien, die meist übersehen werden.

Die Fossilien liegen fast immer auf der Plattenoberfläche. Oft sind sie nur von einem Kalkhäutchen bedeckt. Die Form zeichnet sich meist in der darüberliegenden dünnen Kalkschicht ab.


Zerschlagen Sie keine Platten mutwillig!


Für Ihre Sicherheit sorgen Sie selbst! Es ist kein Aufsichtspersonal anwesend. Zu Ihrer Sicherheit sollten Steinschutt nie wegwerfen, sondern zur Seite legen; Abstand zum Sammelnachbarn halten. Schutzhandschuhe, Schutzbrille benutzen und festen Schuhwerk anziehen.


Fossiliensteinbruch bei Altmannstein im Altmühltal


Im Interesse aller Fossiliensammler wird gebeten folgende Platzordnung zu beachten:

  1. Es ist alles zu vermeiden, was die Ordnung, Sicherheit und Reinlichkeit im Fossiliensteinbruch stört.
  2. Es ist im Steinbruch insbesondere verboten
  3. Das Abtragen oder Aufsuchen von Versteinerungen darf nur mit Fossiliensammlergeräten erfolgen.
  4. Aufgefundene Fossilien im Wert unter 5000 € werden Eigentum des Finders. Fossilien im Wert darüber sind dem Landkreis Eichstätt, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt schriftlich anzuzeigen und 50% des Wertes an ihn abzuführen.
  5. Besucher, die die Ordnung, Sicherheit oder Reinlichkeit stören, andere Besucher gefährden oder belästigen oder gegen eines in der in Ziff. 2 aufgeführten Verbote verstoßen, können vom Beauftragten des Landkreises Eichstätt aus dem Steinbruch gewiesen werden; daneben kann der Zutritt zum Steinbruch auf Dauer untersagt werden.

Bitte verlassen Sie den Steinbruch so, daß Sie sich auch bei Ihrem nächsten Besuch wieder wohl fühlen.