Walderlebnispfad

in Titting im Naturpark Altmühltal



Schutzwald

Der Steilhang, in den Sie beim Lesen dieser Tafel blicken, ist ein sogenannter Schutzwald. Schutzwälder werden nach Art. 10 des Bayerischen Waldgesetzes unter anderem auf Standorten ausgewiesen, die zur Verkarstung neigen oder stark erosionsgefährdet sind.
Auf den sehr flachgrundigen, steilen Hängen verlieren die Böden bei Freilage leicht die Verbindung mit dem Muttergestein und der Humus kann durch Regengüsse in die Spalten, Risse und Löcher des Juragesteins in den Untergrund weggespült werden.


Schutzwald in Titting im Altmühltal